Welche Kündigungsfristen sind bei Freikarten zu beachten?

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Die meisten Menschen haben bei der Bestellung einer SIM-Karten einige kritische Fragen im Hinterkopf: Was tun, wenn der Tarif meine Wünsche nicht erfüllt? Welche Kündigungsfristen müssen beachtet werden? Klappt die Kündigung reibungslos oder könnte sie mit Problemen verbunden sein? Bestellt man eine kostenlose Prepaidkarte, dürfte das ebenfalls ein Thema sein – hier gibt es allerdings einfache und klare Antworten.

Wann kann ich die Freikarte kündigen?

Eine kostenlose Prepaidkarte bietet viele Vorteile und Freiheiten. Eine davon ist der Umstand, dass die Karte nicht gekündigt werden muss, sodass sich Kündigungsfristen im Grunde erübrigen. Zahlt man kein Geld mehr auf die Karte ein, wird vom Provider nichts mehr abgebucht. Dies trifft auch dann zu, wenn es sich um einen Prepaidtarif mit Zusatzleistungen wie einer integrierten Internetflat handelt, für die monatlich ein fester Betrag fällig wird. Schaut man in die Vertragsklauseln, findet sich dort in der Regel ein Vermerk, dass Zusatzoptionen ruhen, wenn nicht genügend Guthaben auf dem Kundenkonto ist. Die Anbieter rechnen in solchen Fällen dann über einen Standardtarif ab, bei dem sich die Kosten nach der tatsächlich Nutzung durch den Kunden richten. Verzichtet man auf Anrufe, SMS und Ausflüge ins Web, fallen auch keine weiteren Gebühren an. Die Kündigung der Karte ist damit hinfällig, Fristen gibt es keine.

Wann eine Kündigung dennoch Sinn machen kann

Auch wenn es im Grunde nicht nötig ist, kann eine Kündigung in bestimmten Situationen Sinn machen. Das ist beispielsweise der Fall, wenn sich noch Restguthaben auf der Karte befindet, das dann zurückerstattet werden kann. Außerdem sichert man sich per Kündigung die Möglichkeit, die Nummer der Prepaidkarte zum neuen Anbieter mitzunehmen und stellt so sicher, auch weiterhin für Freunde, Bekannte und Geschäftspartner erreichbar zu sein. Um dem Anbieter die Kündigung mitzuteilen, reicht ein formloses Schreiben aus, das per Post eingeschickt werden und handschriftlich unterschrieben sein sollte. Wird die alte SIM-Karte nicht mehr benötigt, kann diese dem Schreiben beigelegt werden.

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